Pflege in den eigenen vier Wänden – Komfort, Sicherheit und Würde in Ihrem Zuhause
Finanzielle Erleichterungen
Pflegezuschüsse und Steuererleichterungen
Wenn Sie sich um einen Angehörigen kümmern, der langfristige Pflege benötigt, haben Sie in Deutschland die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten und von Steuererleichterungen zu profitieren. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Unterstützungsformen, die Ihnen helfen können, die Kosten für eine Pflegekraft oder häusliche Pflege zu decken.
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01
Pflegegeld
Personen, die langfristige Pflege benötigen, können einen Zuschuss von der Pflegeversicherung (Pflegeversicherung) erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2: bis zu 600 € jährlich
Pflegegrad 3: bis zu 1 110 € jährlich
Pflegegrad 4 und 5: bis zu 1 800 € jährlich
Dieser Zuschuss kann zur Deckung der Kosten für eine Pflegekraft oder andere Pflegeformen verwendet werden. Die Höhe variiert je nach Bedarf und Pflegegrad.
Pflegegrad 2: bis zu 600 € jährlich
Pflegegrad 3: bis zu 1 110 € jährlich
Pflegegrad 4 und 5: bis zu 1 800 € jährlich
Dieser Zuschuss kann zur Deckung der Kosten für eine Pflegekraft oder andere Pflegeformen verwendet werden. Die Höhe variiert je nach Bedarf und Pflegegrad.
02
Häusliche Pflege und Steuerabzüge
Die Kosten für die häusliche Pflege können teilweise als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Dies umfasst Ausgaben für eine Pflegekraft, Haushaltshilfe oder Begleitung zu Arztterminen. Wenn ein Teil dieser Kosten von der Versicherung übernommen wird, kann nur die Differenz zwischen den tatsächlichen Ausgaben und dem von der Versicherung abgedeckten Betrag abgesetzt werden.
03
Steuererleichterungen
Wenn Sie sich um einen Angehörigen kümmern, können Sie den sogenannten Pflegepauschbetrag nutzen. Dieser Steuerpauschalbetrag ermöglicht es Ihnen, die mit der Pflege verbundenen Kosten von Ihrer Steuerlast abzuziehen:
Pflegegrad 2: bis zu 600 € jährlich
Pflegegrad 3 bis 5: bis zu 1 800 € jährlich
Der Steuerpauschbetrag gilt für die Kosten der persönlichen Pflege und der häuslichen Pflege, die nicht vollständig von der Versicherung abgedeckt sind. Für diesen Abzug sind keine detaillierten Ausgabenbelege erforderlich, wenn Sie die Pflege persönlich übernehmen.
Pflegegrad 2: bis zu 600 € jährlich
Pflegegrad 3 bis 5: bis zu 1 800 € jährlich
Der Steuerpauschbetrag gilt für die Kosten der persönlichen Pflege und der häuslichen Pflege, die nicht vollständig von der Versicherung abgedeckt sind. Für diesen Abzug sind keine detaillierten Ausgabenbelege erforderlich, wenn Sie die Pflege persönlich übernehmen.